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Einzelunternehmen

 

  • Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn Sie allein ein Geschäft eröffnen. Es gibt nur einen Betriebsinhaber. Diese Rechtsform eignet sich zum Einstieg.
     
  • Kein Partner schreibt Ihnen vor, wie viel Startkapital Sie mitbringen müssen.
     
  • Niemand redet Ihnen in Ihre Pläne und Geschäfte rein.
     
  • Sie haften mit Ihrem Privatvermögen.
     
  • Als Einzelunternehmer/in können Sie klein anfangen, als so genannte/r Kleingewerbetreibende/r. Das heißt, Ihre Umsätze und Ihr Geschäftsverkehr erfordern keine vollkaufmännische Einrichtung, wie z. B. Buchhaltung. Nichts desto trotz steht es Ihnen frei, sich auch als Kleingewerbetreibender ins Handelsregister einzutragen. Wenn Sie zum Beispiel meinen, dadurch einen solideren Firmenauftritt zu erwirken. Mit dem Eintrag ins Handelsregister übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns.
     
  • Bei dem eingetragenen Kaufmann handelt es sich nicht um eine Rechtsform, sondern um einen Firmenbestandteil.

 

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