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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

 

  • Gründungsformalitäten sind aufwändiger als bei den oben genannten Rechtsformen.
     
  • Es kann einen oder mehrere Gesellschafter geben, von denen einer oder mehrere als Geschäftsführer ausgewiesen sind (auch angestellte Geschäftsführer sind möglich).
     
  • Die Haftung der Gesellschaft entspricht der Höhe der Kapitaleinlagen, die ihre Gesellschafter insgesamt geleistet haben, mindestens 25.000 Euro (auch Sachwerte). Wenn diese Einlage geleistet ist, haftet kein Gesellschafter mehr mit seinem Privatvermögen.
     
  • Aber: Kreditgeber achten i. d. R. darauf, dass ihnen bei der Aufnahme von Krediten private Sicherheiten angeboten werden. Auch müssen sich die Gesellschafter häufig für die Rückzahlung der von der GmbH aufgenommenen Kredite verbürgen und haften insoweit mit ihrem Privatvermögen.
     
  • Wollen Sie in Ihrer GmbH das Sagen haben, dann müssen Sie per Vertrag zum/zur Geschäftsführer/in bestellt und Ihre Befugnisse sowie die Gewinnverteilung festgelegt werden.

Wichtig: Wollen Sie Ihre Führung in einer GmbH sicherstellen, so sollten mehr als 50 Prozent der oben erwähnten Einlagen von Ihnen sein!

 

Ein-Personen-GmbH:

  • Ein Einzelunternehmer kann seinen Betrieb durch eine notariell beurkundete Erklärung in eine GmbH umwandeln.
     
  • In dieser sogenannten Ein-Mann-GmbH sind die Vorteile eines Einzelunternehmers mit denen der GmbH vereint: Sie sind Chef/in im eigenen Haus, führen als Angestellte/r Ihres Unternehmens die Geschäfte, haften aber nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens, nicht mit Ihrem Privatvermögen.

 

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