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Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR)

 

  • Jede Geschäftspartnerschaft kann die Form einer GbR annehmen: Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften Freier Berufe, Arbeitsgemeinschaften.
     
  • Besondere Formalitäten sind nicht erforderlich, sogar eine mündliche Vereinbarung reicht, wenn auch ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert ist.
     
  • Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.
     
  • Die Teilhaber haften grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen.
     
  • Für die Kompetenzen der Gesellschafter bietet die GbR einen breiten Spielraum.

 

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