Beteiligungsvertrag - Kritische Klauseln in der Diskussion Geschrieben am Dienstag, 07. Dezember 2004 von Administrator Das Seminar findet richtet sich an Gesellschafter und Manager von Wachstumsunternehmen, die im Beteiligungsprozess involviert sind oder eine M&A-Aufgabe zu bewältigen haben.

Zum Inhalt:

Der Beteiligungsvertrag regelt, wie in einer guten Ehe, das Verhältnis der Partner zueinander. Gründer und Investoren – die Beteiligten haben unterschiedliche Interessen, die im Beteiligungsvertrag in Einklang gebracht werden müssen. Diese Interessen werden heute durch mehr oder weniger standardisierte Regelungen wie der Liquidation Preference (Erlösvorzug), Take-Along-/ Drag-Along-Klauseln (Mitveräußerungsrechte und –pflichten) sowie Anti-Dilution Provisions (Verwässerungsschutzklauseln) geschützt. Diese Klauseln sind Bestandteile professioneller Beteiligungsverträge. Gleichwohl können sie in ihrer Wirkung über ihr eigentliches Ziel hinausschießen: Denn Interessenschutz kann auch zur Minderung der Motivation der Gründer führen. Die Vertragsparteien sind daher, im Interesse des gemeinsamen Erfolges, gehalten, einen fairen Ausgleich zu finden. Die Referenten werden diese Klauseln anhand praktischer Beispiele aus Sicht des Gründers und des Investors diskutieren. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Klauseln werden an praktischen Rechenbeispielen verdeutlicht.


Aktuelle News:
Hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick über die Schlagzeilen der deutschen Medien. Stündlich aktualisiert
  • Internet
  • Gesundheit
  • Nachrichten
  • Recht
  • Umwelt
  • Sonstiges
  • Börse
  • Handy
  • Politik
  • Software
  • Wirtschaft
  • Wissenschaft
  • Web-Verzeichnis:
    Dies ist eine umfassende Business-Suchmaschiene für Unternehmer aus dem Mittelstand.
    lupe Seite anmelden | Live-Suche
    Suche in:  

    Unternehmens-Software:
    Hier ist die Marktübersicht mit detaillierten Informationen über betriebliche Softwareprodukte, Branchensoftware, Standard- und Systemsoftware, technisch-wissenschaftliche Programme mit Herstellerinformation und Bezugsquellen.

    Beteiligungsvertrag - Kritische Klauseln in der Diskussion

    Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

    Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.