Gratis Ratgeber für Vermieter: Mietersuche vereinfachen Geschrieben am Sonntag, 31. Oktober 2010 von firmenpresse Wie finde ich einen richtigen Mieter? Das ist keine Frage, die einfach so am Stammtisch debattiert wird. Doch als Eigentümer steht man vielen unbeantworteten Fragen gegenüber. Wo lauern Fallstricke? Was kann ich bei der nächsten Vermietung besser machen?

Stephan Schindler, Geschäftsführer der Mietoptimierungs-UG und selber Vermieter weiß aus eigener Erfahrung und aus vielen Gesprächen mit Eigentümern: „Natürlich hat jeder eine ungefähre Vorstellung wie eine Vermietung abläuft. Trotzdem hat jeder Vermieter wichtige Fragen auf dem Herzen. Diese Fragen sollen nicht unbeantwortet bleiben.“
Auf der Internetseite der Mietoptimierungs-UG können Vermieter daher seit kurzem den kostenlosen „Vermieterratgeber: 5 goldene Regeln" anfordern. Auf neun Seiten werden übersichtlich und prägnant die wichtigesten Punkte der Vermietung angesprochen. Allgemeine Hinweise werden durch wertvolle Tipps aus der Praxis ergänzt. Die Themen umfassen die Mietersuche, das Inserieren, die Besichtigung, die Übergabe und das Verhalten während der Mietzeit.
Der Ratgeber soll laufend ergänzt und aktualisiert werden. Für Stephan Schindler ist es wichtig, Informationen zu liefern, die über das Übliche hinausgehen. Denn, so berichtet er, die meisten Vermieter erkundigen sich heute genau, wie viele Personen in die Wohnung einziehen wollen und ob es Haustiere oder Musikinstrumente gibt. Es gibt aber noch zahlreiche andere Stolpersteine, die im Voraus aus dem Weg geräumt werden können.
Wer bereits einmal einen Mietvertrag als Eigentümer abgeschlossen hat, weiß aus Erfahrung, wie viel Überlegungen gemacht werden müssen. Der Mietvertrag ist für den Eigentümer nicht ohne weiteres kündbar, schon allein deshalb muss auf die Mietersuche größten Wert gelegt werden. Schon die alten Römer haben sich eingehend Gedanken um das Vermieten und das Mietrecht gemacht! Kein Wunder, dass die Grundzüge unseres heutigen Mietrechts auf dem römischen Recht beruhen. Schon damals galt: Das Mietverhältnis verpflichtete den Vermieter, dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu überlassen. Der Mieter musste den vereinbarten Mietzins an den Vermieter zahlen.
Dem Wesen nach hat sich also nichts geändert. Die Fragen sind die gleichen geblieben. Die Mietoptimerungs-UG hofft, dem ein oder anderen Eigentümer wertvolle Tipps liefern zu können, denn: durch Weisheit wird ein Haus gebaut und durch Verstand erhalten. (Sprüche Salomons 24,3)
Direktlink zum Formular, um einen Vermieterratgeber anzufordern: http://www.mietoptimierung.de/mietinteressenten/Vermieter-Ratgeber-gratis-goldene-Regeln.php



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