Datenschutzverstoß beim Bewerbungsprozess Geschrieben am Samstag, 30. Januar 2021 von firmenpresse Datenschutzverstoß beim Bewerbungsprozess
- Immaterieller Schadensersatz nach falscher E-Mail -

actus-IT / 26.1.2021 – Der Datenschutzverstoß war simpel, die Auswirkung aber extrem. Eine Benachrichtigung wurde von einer Unternehmung an einen potenziellen Bewerber über ein Bewerbungsportal fehlgeleitet. Statt an den Stellenbewerber wurde die Nachricht an einem dem Bewerber bekannten Dritten weitergeleitet. Die Benachrichtigung enthielt sensible persönliche und berufliche Informationen. Nach dem Ausscheiden aus dem Bewerbungsprozess klagt der ehemalige Bewerber gegen die Unternehmung auf Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.


Datenschutzversto
- Immaterieller Schadensersatz nach falscher E-Mail -

actus-IT / 26.1.2021
Schadensersatzregelungen sind im Datenschutzrecht eigentlich nichts Neues. Schon das
Grunds
Neben dem Verstoer.
Der Nachweis eines eingetretenen Schadens rundet die Beweisaufnahme f
In dem vorliegenden Fall bewertete das LG Darmstadt die Mitteilung von personenbezogenen Daten (Name, Geschlecht, Informationen
Das Gericht wertete die fahrl
Das Gericht sprach dem Kl
Ein Fazit der Datenschutzagentur actus-IT: Um Schadensersatzforderungen m
Weitere Informationen u. a. zum Urteil finden Sie unter:
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 26. Mai 2020, Az.: 13 O 244/19
www.actus-IT.de


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