Unionsmarken und Brexit Geschrieben am Donnerstag, 30. Juni 2016 von firmenpresse



Was wird aus meinem Markenschutz für UK?
Die Anmeldung bzw. Eintragung einer Unionsmarke erstreckt sich auf
alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und gewährt ihrem
Inhaber dort ein ausschließliches Recht.

Nach dem einschlägigen Recht genießen bestehende Unionsmarken
automatisch auch in den der EU beitretenden Staaten Schutz. Die
Konsequenzen bei einem Austritt eines Mitgliedstaates sind hingegen
gesetzlich nicht geregelt. Nach dem Vertrag über die Europäische
Union muss ein aus der EU austretender Staat mit der EU über ein
Austrittabkommen verhandeln. In diesem Rahmen könnten auch
Vereinbarungen zu den Unionsmarken getroffen werden. Im Fall des
Nichtzustandekommens eines Abkommen endet die Eigenschaft als
Mitgliedstaat grundsätzlich zwei Jahre nach Mitteilung der Absicht,
aus der EU auszutreten. Im Fall des Abschlusses eines Abkommens endet
der Status als Mitgliedstaat ab dem Tag des Inkrafttretens des
Austrittsabkommens. Die auf die Unionsmarke bezogenen europäischen
Rechtsvorschriften haben ab diesem Zeitpunkt in dem austretenden
Staat keine Geltung mehr.

Welche Folgen ein Brexit für die Unionsmarken hat, ist daher
ungewiss. Hinsichtlich des Markenschutzes im Vereinigten Königreich
sind vor diesem Hintergrund verschiedene Szenarien denkbar.

Mehr erfahren: http://buse.de/insights/unionsmarken-und-brexit/



Kontakt für die Presse:

Jasper Hagenberg
LL.M (New York)
Rechtsanwalt
Standort: Berlin, New York
Kontakt: +49 30 327942-0 · hagenberg@buse.de


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