Privatgrundbesitzer: Vorsicht vor Eichenprozessionsspinnern! Geschrieben am Freitag, 02. Mai 2014 von firmenpresse Ab Mai klettern die Raupen des Eichenprozessionsspinners erneut bundesweit im Gänsemarsch an Eichen hinauf - und gefährden dabei Mensch und Tier. Das Dienstleistungsportal geprueft.de gibt Verbrauchern Rat

"Eichen sollst du weichen" - was der Volksmund traditionell in Bezug auf Blitzschlag rät, gewinnt seit einigen Jahren im Mai und Juni eine ganz neue, kritische Bedeutung: Die Rede ist von der massenhaften Vermehrung der Eichenprozessionsspinner, die sich mittlerweile nahezu auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt haben. Die kleinen Schmetterlinge selbst sind zwar ungefährlich - vor den Raupen jedoch, die auf Nahrungssuche in Prozession die Eichenkronen erklimmen, gilt es sich ab Mai in Wäldern, Parks und Alleen in Acht zu nehmen.
Im dritten der fünf bis sechs Larvenstadien bilden die Raupen des Eichenprozessionsspinners Brennhaare aus, die sehr schnell brechen und vom Wind auch über große Distanzen getragen werden können. Diese Brennhaare sind giftig und können bei Mensch und Haustier schwere Reaktionen auslösen, die u. a. hartnäckige juckende und schmerzende Hautreizungen (Dermatitis, Quaddeln, Papeln) und Atembeschwerden (Bronchitis, Husten, Asthma) umfassen. Die Symptome können ohne Behandlung 1-2 Wochen anhalten; Schwindel, Fieber und Müdigkeit sind typische Begleitphänomene. Wer daher auf eine der bis zu 30 Raupen umfassenden Prozessionen stößt, sollte sich schleunigst entfernen, die Behörden informieren und jeglichen Kontakt vermeiden. Auch von alten Larvenhäuten und Gespinstnestern geht eine hohe Gefahr aus, da die Brennhaare ihre Toxizität über Jahre nicht verlieren.
Auch Privatgrundstücke werden von Eichenprozessionsspinnern befallen - Schädlingsbekämpfung ist unumgänglich
Da durch den milden Winter 2013/2014 ein starkes Aufkommen zu erwarten ist, beugen bereits jetzt viele Kommunen in gefährdeten Gebieten dem Befall vor: Eichenkronen werden mit einem Biozid eingesprüht, um so die weitere Entwicklung der Raupen zu unterbinden, noch bevor diese das gefährliche dritte Stadium erreichen. Doch während die Kommunen für den Befall auf öffentlichem Grund zuständig sind und entsprechende Vorbeugemaßnahmen zu treffen haben, müssen sich auch Privatpersonen mit Garten, Wald oder auch alleinstehenden Bäumen auf ihrem Grundstück der Gefahr bewusst werden.
Grundstückseigentümer sind auf dem Privatgrundstück für die Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner zuständig und können sogar zur Schädlingsbekämpfung verpflichtet werden, wenn eine Gefährdung der Nachbarschaft vorliegt. Was bei einer Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern auf privatem Grund unbedingt zu beachten ist: Aufgrund der beschriebenen Gefahren, die von den Brennhaaren der Raupen ausgehen, ist eine eigenmächtige Bekämpfung unbedingt zu unterlassen! Wer sich ohne professionelle Ausrüstung, Körperschutz und Erfahrung an die Raupen heranwagt, geht ein erhebliches Gesundheitsrisiko ein. Insbesondere das Abflammen der Raupen ist hochgefährlich, da hier verstärkt Gifthaare aufgewirbelt werden können. Die einzig empfehlenswerte Maßnahme gegen Eichenprozessionsspinner auf Privatgrundstücken ist das Einschalten eines erfahrenen Schädlingsbekämpfers.
geprueft.de hilft Verbrauchern, empfohlene Schädlingsbekämpfer zu finden
Das Dienstleistungsportal geprueft.de bietet schnelle und effektive Hilfe für alle, die auf es auf ihrem Privat- oder Firmengrundstück mit Eichenprozessionsspinner-Raupen zu tun bekommen. geprueft.de arbeitet deutschlandweit mit ausgewählten Schädlingsbekämpfern zusammen, die über alle notwendigen Qualifikationen, langjährige Erfahrung und professionelle Ausrüstung verfügen. So kann sichergestellt werden, dass die Eichenprozessionsspinner-Bekämpfung auch auf Privatgrundstücken reibungslos und für Mensch wie Haustier gefahrlos über die Bühne geht. Auf geprueft.de finden sich weitergehende Informationen zum Thema Eichenprozessionsspinner sowie das kostenlose Anfrageformular zur Kontaktaufnahme mit empfohlenen Schädlingsbekämpfern aus ganz Deutschland.



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