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Geschmacksmuster

 

Wofür

 Im Unterschied zu Patenten oder Gebrauchsmustern, die für technische Produkte oder Verfahren vergeben werden, schützen Geschmacksmuster (engl.: Design Patent) Gestaltungen. Hier wird also das Design von Produkten geschützt, aber auch beispielsweise Muster von Stoffen und Tapeten.

 Schutzdauer Bis zu 20 Jahre

Prüfung

Die Eintragung erfolgt ohne Prüfung auf Schutzfähigkeit. Wer ein Geschmacksmuster anmelden will, sollte checken, ob dieses Muster nicht bereits im vorhandenen „Formenschatz“ existiert.

 Kosten

  • für Anmeldung: ca. 60 EURO (Einzelanmeldung; Sammelanmeldungen im Verhältnis günstiger)
  • Anwalt etc.: ca. 350 bis 450 EURO (Einzelanmeldung)
  • für eine Aufrechterhaltung zwischen 175, 230, 345 für jeweils fünf Jahre nach 5 Jahren (Einzelanmeldung)
  • Eine Recherche wird mittlerweile auch von spezialisierten Unternehmen angeboten (s. Gelbe Seiten, Internet). Kosten: je nach Aufwand

 

Details zum Thema

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