Hoffnung für verklagte Anleger der Multi Advisor Fund I GbR Geschrieben am Montag, 09. März 2009 von firmenpresse LG Köln weist Klage der Multi Advisor Fund I GbR auf Zahlung rückständiger Einlagen im Urkundsprozess ab





Mit Urteil vom 21.01.2009, Az.: 18 O 351/08 hat das Landgericht Köln eine Urkundsklage der Fondsgesellschaft Multi Advisor Fund I GbR gegen eine Anlegerin der Gesellschaft auf Zahlung rückständiger Einlagen abgewiesen.



Die Multi Advisor Fund I GbR hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Anleger auf Zahlung rückständiger Einlagen verklagt. Das Landgericht Köln hat einen Anspruch der Fondsgesellschaft gegen ihre Anleger auf Zahlung rückständiger Einlagen nunmehr mit der Begründung verneint, das gesamte Vertragswerk einschließlich der Vertragsbedingungen sei rechtsunwirksam, weil es aufgrund der kleinen Schriftgröße nur extrem schwer lesbar sei. Dies sei unzulässig.



Vor dem Hintergrund, dass die Multi Advisor Fund I GbR derzeit bundesweit gegen Anleger vorgeht, welche die Ratenzahlungen eingestellt haben, ist dieses Urteil ein positives Signal für alle Anleger, die von der Multi Advisor Fund I GbR verklagt wurden.



Anleger, die von der Multi Advisor Fund I GbR auf die Zahlung rückständiger Raten verklagt oder außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert wurden, sollten sich dringend von einem auf derartige Fallgestaltungen spezialisierten Anwalt beraten lassen, da nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte gute Chancen bestehen, sich erfolgreich gegen die Klage der Multi Advisor Fund I GbR zu verteidigen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits rund 20 Anleger der Multi Advisor Fund I GbR, welche seitens der Fondsgesellschaft auf Zahlung rückständiger Einlagen in Anspruch genommen werden.



Die Mehrzahl der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger macht zudem Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der fehlerhaften Anlageberatung geltend, weil sie auf die mit einer Beteiligung an der Multi Advisor Fund I GbR einhergehenden Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht hingewiesen wurden. Hierbei konnten zugunsten von unserer Kanzlei vertretener Anleger bereits Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.



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