EECH AG - Die wichtigsten Fragen zu den aktuellen Urteilen Geschrieben am Dienstag, 06. November 2007 von firmenpresse RA István Cocron von CLLB Rechtsanwälte (www.cllb.de) erläutert im Interview mit dem BSZ e.V. die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten für betroffene Anleger:

BSZ: Herr Rechtsanwalt Cocron, Ihre Kanzlei hat in den letzten Wochen etliche Urteile gegen die EECH AG erstritten. Das Gesamtvolumen der für Ihre Mandanten titulierten Forderungen beläuft sich mittlerweile auf über € 1.5 Mio. Seit wann betreut Ihre Kanzlei Mandanten in der Angelegenheit „EECH“?

István Cocron: Unsere Kanzlei ist bereits seit 2006 für Anleger der EECH AG aktiv. Die ersten Mandanten waren aufgrund der seitens der Unternehmensgruppe EECH Group AG veröffentlichten Bilanzen verunsichert und beauftragten uns zunächst mit der Prüfung der bei den Registergerichten hinterlegten Geschäftsberichte und Bilanzen und der Beobachtung des Konzerns und dessen Tochtergesellschaften.

BSZ: Wann wurden die ersten gerichtlichen Schritte eingeleitet?

István Cocron: Bereits Ende 2006 hat unsere Kanzlei die ersten Klagen für Mandanten eingereicht, die ihr bei der EECH AG angelegtes Geld vorzeitig zurück verlangt haben.

BSZ: Wie sind die Klageverfahren ausgegangen?

István Cocron: Diese ersten Verfahren wurden nicht durch Urteil entschieden, sondern endeten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens durch einen Vergleich zwischen der EECH AG und den jeweiligen Anlegern.

BSZ: Wie sahen diese Vergleiche aus?

István Cocron: Die EECH verpflichtete sich gegenüber den jeweiligen Anlegern dazu, 90% des eingesetzten Kapitals sofort zurückzuzahlen. Sofern die Zahlung innerhalb einer bei Gericht vereinbarten Frist erfolgte, würden die Anleger auf die restlichen 10% verzichten. Die Sache wäre damit eigentlich erledigt gewesen.

BSZ: Wurde der Vergleich seitens der EECH innerhalb der Frist erfüllt?

István Cocron: Erstaunlicherweise nicht! Die EECH AG ließ die vor Gericht vereinbarte Frist verstreichen. Daraufhin beauftragten die verunsicherten Anleger unsere Kanzlei mit der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Sicherung ihrer vor Gericht erwirkten Rückzahlungsforderungen. D.h., wir haben zeitgleich einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt und das Konto bei der EECH AG pfänden lassen.

BSZ: Waren diese Maßnahmen für Ihre Mandanten erfolgreich?

István Cocron: Ja! Alle Mandanten, die mit der EECH AG einen Vergleich geschlossen haben, haben durch die Zwangsvollstreckung 100% des von ihnen eingesetzten Kapitals zurück erhalten. Zudem musste die EECH die im Rahmen der Zwangsvollstreckung angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten erstatten

BSZ: Wäre es für die EECH AG nicht wirtschaftlich günstiger gewesen, die Vergleichsbeträge freiwillig zu bezahlen?

István Cocron: Selbstverständlich. Die EECH AG hätte sich bei fristgerechter Zahlung einen Betrag in Höhe von ca. € 25.000,00 gespart. Es ist daher aus unserer Sicht absolut unverständlich, warum die Zahlungen nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt sind. Die Anleger der EECH AG haben dadurch weiteres Kapital verloren, was nun nicht mehr zur Investition in Solar- und Windkraftprojekte zur Verfügung steht. Nach unseren Informationen hatte diese wirtschaftlich absolut unverständliche Entscheidung der EECH AG jedoch keine Konsequenzen für das verantwortliche Management.

BSZ: Wie ging es dann weiter?

István Cocron: Im Mai 2007 kam es auf Seiten der EECH zu ersten Verzögerungen bei den vertraglichen Zinszahlungen. Einige Anleger erhielten zwar zunächst die Zinsen, doch wurden diese Zahlungen dann wieder storniert. Nach Auskunft der Banken erfolgte die Stornierung, da die EECH AG keine ausreichenden Mittel zur Verfügung gestellt hatte.

BSZ: Wie erklärte die EECH AG die verspäteten Zinszahlungen?

István Cocron: Die EECH behauptete den Anlegern gegenüber, es handle sich um eine technische Panne. Dies wurde allerdings durch die Zahlstelle, das Bankhaus Neelmeyer, nicht bestätigt. Im Gegenteil, auf Anfrage einiger unserer Mandanten teilte die Rechtsabteilung des Bankhauses Neelmeyer sogar schriftlich mit, dass es keine technische Panne bei den Zinszahlungen gegeben habe.

BSZ: Haben die Anleger denn in der Folge ihre Zinsen in voller Höhe erhalten?

István Cocron: Nein. Obwohl die EECH AG auf ihrer Internetseite eine Meldung veröffentlichte, wonach sämtliche Anleger ihre Zinsen vollständig erhalten haben, meldeten sich immer wieder Anleger in unserer Kanzlei, die entweder überhaupt keine, oder nur unvollständige Zinszahlungen erhalten hatten.

BSZ: Welche Schritte haben Sie dann eingeleitet?

István Cocron: Wir haben für die Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen erklärt und die EECH AG aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die eingesetzten Gelder zurück zu bezahlen.

BSZ: Welche Inhaberteilschuldverschreibungen sind davon betroffen?

István Cocron: Wir vertreten sowohl Anleger der Solaranleihe und der Anleihe Windkraft Frankreich, als auch der von der EECH Tochter EECH Windkraft Italien KG ausgegebenen Inhaberteilschuldverschreibung Windkraft Italien.

BSZ: Wie hat die EECH AG auf Ihre Forderungen reagiert?

István Cocron: Sie hat sämtliche Forderungen zurückgewiesen, so dass wir für unsere Mandanten etliche Klagen beim zuständigen Landgericht Hamburg eingereicht haben.

BSZ: Wie sind die Klageverfahren verlaufen?

István Cocron: Bisher haben wir alle bereits abgeschlossenen Klageverfahren vor dem LG Hamburg für unsere Mandanten gewinnen können. Die bereits ergangenen Urteile betreffen die Solaranleihe und die Anleihe Windkraft Frankreich. Die Verfahren über die Anleihe Windkraft Italien sind noch nicht entschieden.

BSZ: Wie lauten die Urteile?

István Cocron: Die EECH AG wurde jeweils zur vollständigen Rückzahlung der investierten Gelder verurteilt. Zudem muß sie nach dem Urteilsspruch für die Verfahrens- und Prozesskosten der Anleger aufkommen, also auch die jeweiligen Anwaltskosten übernehmen.

BSZ: Sind diese Urteile rechtskräftig?

István Cocron: Nein. Die EECH AG hat jetzt die Möglichkeit, die Urteile vom Oberlandesgericht überprüfen zu lassen. Die Durchführung der Berufungsverfahren wurde von der EECH auch bereits angekündigt, bislang liegen uns allerdings noch keine Berufungen vor.

BSZ: Was können die Anleger, bei denen schon ein Urteil vorliegt, in der Zwischenzeit unternehmen?

István Cocron: Wir haben unseren Mandanten geraten, für den Zeitraum des laufenden Verfahrens sog. Sicherungsvollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen, um schon jetzt auf die Vermögenswerte der EECH AG zugreifen zu können und diese für die Zukunft zu sichern, sollte das Oberlandesgericht die Urteile bestätigen.

BSZ: Sind aus Ihrer Sicht weitere Kündigungen von Anlegern der Solaranleihe und der Anleihe Frankreich zu erwarten?

István Cocron: Nachdem in der Presse bekannt wurde, dass die EECH AG die bei den Anlegern eingesammelten Gelder nicht für den Erwerb von Solar- und Windkraftanlagen, sondern zur Anschaffung von Kunstwerken verwendet hat, hatten viele enttäuschte Anleger kein Vertrauen mehr in die EECH AG und wollten daher ihre Anleihen kündigen.

BSZ: Wie hat die EECH AG reagiert?

István Cocron: Die Kündigungen wurden größtenteils zurückgewiesen. In einigen Fällen wurden die Kündigungen der Anleger zwar akzeptiert, aber die angekündigten Rückzahlungen sind dann trotz Mahnung nicht erfolgt, so dass auch hier Klagen eingereicht werden mussten.

BSZ: Mittlerweile ist die EECH AG auch im Visier der Staatsanwaltschaft Hamburg. Was genau wird der Geschäftsführung vorgeworfen?

István Cocron: Soweit wir informiert sind, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs. Begründet wird der Vorwurf damit, daß die EECH AG die bei den Anlegern eingesammelten Gelder zweckfremd verwendet hat, im Prinzip der gleiche Vorwurf, der zur Begründung der von uns eingereichten zivilrechtlichen Klagen geführt hat.

BSZ: Bestreitet die EECH AG die zweckfremde Verwendung?

István Cocron: Nein, ganz im Gegenteil. Im zivilgerichtlichen Verfahren hat die EECH AG diese zweckfremde Verwendung sogar verteidigt und sich auf den Standpunkt gestellt, das Interesse der Anleger sei darauf beschränkt, Rendite zu erzielen. Der EECH AG stehe es daher nach der Argumentation der von ihr beauftragten Rechtsanwälte frei, das Geld frei zu investieren, in welches innovative Projekt auch immer.

BSZ: Wie reagierten die Anleger darauf?

István Cocron: Die Anleger sind größtenteils empört und fühlen sich getäuscht. Uns liegen etliche schriftliche Erklärungen von Mandanten vor, die bestätigen, dass sie die Inhaberteilschuldverschreibungen nie erworben hätten, wenn sie gewusst hätten, dass die EECH mit den eingesammelten Geldern Kunstwerke an- und verkauft.

BSZ: Und wie geht es nun weiter?

István Cocron: Am 15.11.2007 ist die nächste Zinszahlung der Solaranleihe fällig. Es bleibt abzuwarten, ob es dann erneut zu Zahlungsausfällen kommt.

BSZ: Wie viele Mandanten vertreten Sie inzwischen gegenüber der EECH?

István Cocron: Wir vertreten derzeit über 400 Mandanten gegenüber der EECH. Alleine von unserer Kanzlei werden momentan über 240 Klageverfahren vor dem LG Hamburg betreut. Täglich kommen neue Anfragen von Anlegern hinzu, die erst jetzt erfahren haben, was mit dem von ihnen zur Verfügung gestellten Geld tatsächlich passiert ist.

BSZ: Stört es Sie dabei nicht, dass andere Kanzleien sich jetzt in der Öffentlichkeit als „Experten“ in Sachen EECH profilieren und z.B. Informationsveranstaltungen für Anleger organisieren?

István Cocron: Aber nein, keineswegs. Fest steht doch, dass wir als einzige Kanzlei in den Verfahren um die EECH AG bisher für unsere Mandanten gewonnen haben – und das ist es, was zählt.

BSZ: Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten für das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht?

István Cocron: Ich bin zuversichtlich, dass auch das Berufungsgericht die von uns vertretene Rechtsauffassung bestätigen wird, wonach ein mit alternativen Energien geworbener ökologisch orientierter Anleger seine Gelder zurückverlangen kann, wenn sein Geld eben nicht in alternative Energien, sondern in Kunst investiert wird.

BSZ: Sind Ihnen vergleichbare Fälle im Zusammenhang mit Inhaberteilschuldverschreibungen bekannt?

István Cocron: Nein.

BSZ: Wir bedanken uns für das Gespräch.


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