EECH AG – CLLB Rechtsanwälte erstreiten bisher über € 1,5 Mio. für betroffene An Geschrieben am Montag, 29. Oktober 2007 von firmenpresse München/Hamburg, 29.10.2007 – Wie die Münchener Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.

Mit 16 Urteilen vom 08.10.2007 hatte das Landgericht Hamburg die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erstmals formal gerichtlich bestätigt. Am 15.10.2007 wurde die EECH AG in 34 weiteren Urteilen zur Zahlung eines Gesamtbetrags in Höhe von € 910.000,00 verurteilt. 20 Urteile folgten nun am 29.10.2007, hier beträgt die Gesamtsumme € 284.000,00. Damit belaufen sich die bisher titulierten Forderungen gegenüber der EECH mittlerweile auf über € 1.500.000,00. Zwischenzeitlich hat sich auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet: Nachdem am 11.10.2007 Geschäftsräume der EECH AG durchsucht und Beweismittel sichergestellt worden waren, beantragte die Staatsanwaltschaft Hamburg Haftbefehl für den Vorstand der Gesellschaft, Herrn Tarek Ersin Yoleri. Diesen lehnte der Haftrichter allerdings wegen nicht bestehender Fluchtgefahr ab.


Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehr als 400 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung.

Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung einlassen wollte, wurde für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Derzeit sind noch über 220 Klageverfahren gegen die EECH AG vor dem LG Hamburg anhängig. Das Landgericht ließ in den mündlichen Verhandlungen klar erkennen, dass es die bereits verhandelten Klagen für begründet hält.

Im Rahmen der ersten am 21.05.2007 vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren verpflichtete sich die EECH nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts noch freiwillig zur vollständigen Rückzahlung der jeweiligen Nennbeträge. Die Anleger waren damals bereit, auf 10% ihrer Forderungen zu verzichten, sofern diese bis zum 09.07.2007 erfüllt würden. Nachdem die EECH innerhalb der gerichtlich vereinbarten Zahlfrist den Forderungen der Anleger jedoch nicht nachkam, leitete die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte umfangreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.

Erst nach erfolgter Kontensperrung im Rahmen eines durch CLLB erwirkten vorläufigen Zahlungsverbots nebst gleichzeitiger Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers überwies die EECH einen Betrag in Höhe von € 199.156,14. „Damit haben wir für unsere Mandanten 100% des Nennbetrags der jeweiligen Inhaberteilschuldverschreibungen nebst Verzugszinsen erfolgreich vollstreckt,“ erklärt Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Hätte die EECH innerhalb der gerichtlich vereinbarten Frist zum 09.07.2007 gezahlt, hätte sie sich über € 20.000,00 sparen können. Warum die EECH trotz des gerichtlichen Vergleichs nicht freiwillig zahlte, obwohl ihr nach eigenen Angaben immer ausreichend Geldmittel zur Verfügung standen, ist für uns völlig unverständlich.“

Obwohl der Vorstand der EECH AG im Rahmen einer Presseerklärung im Internet verkünden ließ, dass keine weiteren Vergleiche geschlossen würden, bot die EECH AG im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 18.09.2007 den Klägern an, im Rahmen eines Vergleichs 50% des Nennbetrags auszubezahlen, wenn die Anleger im Gegenzug auf ihre Darlehensrestforderungen aus der Inhaberteilschuldverschreibung verzichten. Die Anleger sollten also auf die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals verzichten. Und das, obwohl der Vorsitzende Richter zuvor ausführte, dass er die Klagen derzeit in vollem Umfang für begründet hält. Das Gericht kündigte für den 08.10.2007 ein entsprechendes Urteil an, sollten sich die EECH AG und ihre Anleger in der Zwischenzeit nicht einvernehmlich einigen können.

Am 08.10.2007 wurde die EECH AG dann in 16 Fällen jeweils zur vollständigen Rückzahlung der Nennbeträge verurteilt. Die EECH AG muss den Anlegern zudem die gesamten Verfahrenskosten erstatten. Mit den am 15. und 29.10.2007 ergangenen weiteren Urteilen konnte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für ihre Mandanten nun Forderungen in Höhe von insgesamt über € 1.500.000,00 erfolgreich gegenüber der EECH AG titulieren.

Die bisherigen Urteile haben die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt.

Anleger können nach Auffassung des LG Hamburgs unter bestimmten Voraussetzungen ihre Inhaberteilschuldverschreibungen vorzeitig kündigen, so Rechtsanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB.


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