Bernhard Seidenath: Versandverbot von verschreibungspflichtigen Medikamenten ist Geschrieben am Donnerstag, 23. Mai 2019 von firmenpresse

Ein generelles Versandhandelsverbot für
verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Versandverbot) bleibt für
die CSU-Landtagsfraktion der richtige Weg, um die Versorgung mit
Medikamenten auch künftig wohnortnah in allen Regionen Bayerns
sicherzustellen. Bernhard Seidenath, der Vorsitzende des Ausschusses
für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag, betont: "Das
Rx-Versandverbot bleibt weiterhin die beste Lösung. Das gilt nach der
Einschätzung der Pläne von Jens Spahn durch das
Bundesjustizministerium umso mehr."

Der Entwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz von
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht zwar vor, Boni auf
verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für ausländische
Versandapotheken bei Verschreibungen zulasten der gesetzlichen
Krankenversicherung zu verbieten. Allerdings bleibt der Versandhandel
selbst weiterhin erlaubt. Sogenannte Rx-Boni sind Rabatte oder kleine
Geschenke, die ausländische Apotheken ihren Kunden beim Kauf eines
Medikaments auf Rezept bieten. Das Justizministerium hat den
Gesetzesentwurf allerdings für nicht europarechtskonform erklärt. Er
sei auch verfassungsrechtlich nicht tragbar. Das
Bundesgesundheitsministerium sucht derzeit nach einer Lösung.
Seidenath hatte bereits früh davor gewarnt, das Rx-Boni-Verbot über
das Sozialgesetzbuch umsetzen zu wollen.

"Für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung brauchen wir unsere
Apotheken vor Ort mit ihrer professionellen Beratung", sagt
Seidenath. "Wir verfolgen kritisch-konstruktiv das Vorgehen auf
Bundesebene. Klar ist: Zwischen 2009 und Ende 2018 haben wir in
Bayern etwa 313 Apotheken verloren. Ihre Zahl hat sich von 3439 auf
3.126 reduziert. Dies ist auch einer der wichtigsten Gründe, warum es
nach Auffassung der CSU ein generelles Versandhandelsverbot für
verschreibungspflichtige Arzneimittel geben sollte. Das
Rx-Versandverbot wäre europarechtskonform. Der weit überwiegende Teil
der Mitgliedstaaten verbietet den Versandhandel mit
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln." Als Rx-Arzneimittel
bezeichnet man verschreibungspflichtige Präparate, die nur gegen
Vorlage eines ärztlichen Rezepts an den Verbraucher abgegeben werden
dürfen.



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Original-Content von: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, übermittelt durch news aktuell


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