März 2010: Ideal Feuerschutz bietet Schulungen zum Brandschutzhelfer sowie zum B Geschrieben am Montag, 15. Februar 2010 von firmenpresse

Brandschutzschulungen und Räumungsübungen sollten in jedem Unternehmen regelmäßig durchgeführt werden

Berlin. - Dass sich Kenntnisse im Umgang mit Feuerlöschern positiv auswirken, zeigt eine Analyse von 4.800 Brandfällen, die der europäische Dachverband der Hersteller von Feuerlöschgeräten und -anlagen (eurofeu) durchgeführt hat. Demnach konnte bundesweit in vier von fünf Brandfällen auf einen Löscheinsatz der Feuerwehr verzichtet werden, wenn tragbare Feuerlöscher zum Einsatz kamen. Auch regelmäßig durchgeführte Räumungsübungen, bei denen die geordnete Räumung von Gebäuden unter Berücksichtigung der örtlichen und personellen Gegebenheiten "durchgespielt" wird, helfen im Ernstfall Schlimmeres zu verhindern.

Geschultes Personal kann im Ernstfall Schlimmeres verhindern

Vor diesem Hintergrund bietet ein renommierter Brandschutz-Fachbetrieb, die Ideal Feuerschutz Service GmbH aus Berlin, bundeweit Fortbildungsseminare an. So steht am 9. März 2010 eine eintägige Ausbildung zum Brandschutzhelfer bzw. zur Brandschutzhelferin auf dem Programm. Vom 10. bis 13. März folgt eine viertägige Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Als Veranstaltungsorte werden, bei entsprechender Nachfrage, neben Berlin auch Kassel, Erfurt, Dresden, Leipzig, Hannover, Bielefeld, Frankfurt am Main, Würzburg, Dortmund, Hamburg, Stuttgart und München angeboten. Interessenten können sich dazu bei Ideal Feuerschutz unter 030-97 00 07 33 telefonisch informieren und anmelden.

Ein anderes Problem ist, dass die wenigsten Unternehmen wissen, unter welchen Voraussetzungen regelmäßige parktische Lösch- und Räumungsübungen für ihre Mitarbeiter vorgeschrieben sind. Dieser Umstand wird oft damit begründet, dass der Hinweis und der richtige Ansprechpartner für diese Schulungen fehlen.

Im Arbeitsschutzgesetz ist jedoch klar geregelt, dass von jedem Unternehmen geeignete Maßnahmen zum Brandschutz sowie zur Evakuierung der Beschäftigten zu treffen sind. Der Arbeitgeber ist außerdem dazu verpflichtet, Betriebsangehörige zu benennen, die sich mit den Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung auskennen. Deren Anzahl sowie deren Ausbildung und Ausrüstung müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zum bestehenden Gefahrenpotenzial in dem jeweiligen Unternehmen stehen.

Weitere Informationen auch im Internet unter www.ideal-feuerschutz.de.



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