Das INVESTMENT MAGAZIN: Landgericht Hamburg spricht Anleger des DG-Fonds 36 Scha Geschrieben am Mittwoch, 25. November 2009 von firmenpresse Das INVESTMENT MAGAZIN (das Original) berichtet: Erneut hat ein Gericht einem Zeichner eines DG-Fonds Schadensersatz zugesprochen.



Das Landgericht Hamburg verurteilte die
Sparda-Bank Hamburg eG zur Zahlung von 22.366,82 Euro sowie weiteren 16.055.36 Euro
als entgangenen Gewinn, jeweils zuzüglich Zinsen. Der Hamburger Anleger hatte sich
1995 mit 50.000 DM zuzüglich fünf Prozent Agio an der DG-Immobilien-Anlage Nr. 36
(Seniorenresidenz Oberursel) beteiligt und dadurch einen erheblichen finanziellen
Schaden erlitten.



Das Urteil ist das erste gegen die Sparda-Bank Hamburg im Zusammenhang mit einem
DG-Fonds. Es wurde von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) erstritten, die
zahlreiche geschädigte Anleger von DG-Fonds gegenüber verschiedenen Kreditinstituten
vertritt.



Nach der jetzt vorliegenden Begründung kam das Landgericht Hamburg in seinem Urteil
vom 5. November 2009 - 309 O 320/08 - zur Überzeugung, dass die Bank es versäumt
habe, den Anleger ausreichend auf das Risiko, dass er sein eingesetztes Kapital
verlieren könne, hinzuweisen. Auch der Prospekt informiere den Anleger nicht über
dieses Totalverlustrisiko. Der Berater der Sparda-Bank hatte behauptet, die Beratung
anhand des Prospektes vorgenommen und in diesem Zusammenhang auf die Risiken einer
derartigen Beteiligung hingewiesen zu haben.



"Das Urteil bestätigt einmal mehr, dass der Prospekt des DG-Fonds 36 fehlerhaft ist.
Die Beklagte konnte sich daher nicht darauf zurückziehen, sie habe mittels des
Prospektes auf die Möglichkeit, dass der Anleger das eingesetzte Kapital nicht
zurückerhält, aufgeklärt", so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. Nach Ansicht
von hrp sind auch zahlreiche Prospekte der DG-Fonds unter diesem Gesichtspunkt
fehlerhaft, so dass das Urteil auch für andere Geschädigte Bedeutung haben dürfte.






Zum Kanzleiprofil:



Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht tätig. RA. Hahn und RAin.
Dr. Brockmann - beide Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht - gehören laut
JUVE-Handbuch zu den häufig empfohlenen Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte
Kapitalanleger.



Aktuelle News:
Hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick über die Schlagzeilen der deutschen Medien. Stündlich aktualisiert
  • Internet
  • Gesundheit
  • Nachrichten
  • Recht
  • Umwelt
  • Sonstiges
  • Börse
  • Handy
  • Politik
  • Software
  • Wirtschaft
  • Wissenschaft
  • Web-Verzeichnis:
    Dies ist eine umfassende Business-Suchmaschiene für Unternehmer aus dem Mittelstand.
    lupe Seite anmelden | Live-Suche
    Suche in:  

    Unternehmens-Software:
    Hier ist die Marktübersicht mit detaillierten Informationen über betriebliche Softwareprodukte, Branchensoftware, Standard- und Systemsoftware, technisch-wissenschaftliche Programme mit Herstellerinformation und Bezugsquellen.

    Das INVESTMENT MAGAZIN: Landgericht Hamburg spricht Anleger des DG-Fonds 36 Scha

    Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

    Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.