Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Was passiert, wenn Rentner Steuern nachz Geschrieben am Montag, 26. Oktober 2009 von firmenpresse Etwa 17 Millionen Rentnern steht in den kommenden Wochen Post vom Finanzamt ins Haus. Nach Schätzungen müssen zwischen zwei und drei Millionen Senioren mit einer Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung rechnen – und zwar rückwirkend bis 2005. Mit einer Zahlungsaufforderung müssen die Rentner jedoch nicht so bald rechnen, gibt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Entwarnung.

Zunächst wird das Finanzamt die Rentner lediglich auffordern, eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Renteneinkünfte so hoch sind, dass Steuern gezahlt werden müssen, informiert der bundesweit tätige Lohnsteuerhilfeverein. Dabei können Rentner wie Arbeitnehmer auch verschiedene Steuersparmöglichkeiten nutzen und ihre Steuerschuld senken. Erst dann ergeht ein Bescheid, in dem die Höhe der zu zahlenden Steuern festgelegt wird. Wird trotz mehrerer Aufforderungen keine Steuererklärung eingereicht, nimmt das Finanzamt eine Schätzung vor.

Derzeit werden die Daten rückwirkend bis 2005 geprüft. Sollte eine Steuerpflicht vorliegen, kommt auf die Rentner nicht nur eine Nachzahlung zu. Für die Jahre 2005 bis 2007 werden zudem Zinsen festgesetzt. Diese liegen bei 6 Prozent im Jahr.

Nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. sind meist Senioren betroffen, die mehrere Renten beziehen, zur Altersvorsorge eine Immobilie vermieten oder einen Spargroschen angelegt haben. In den häufigsten Fällen geht es dabei um ein paar hundert Euro, wie der Lohnsteuerhilfeverein an einem typischen Beispiel zeigt.

Beispielrechnung
Am Beispiel eines 70-jährigen Ehepaares, das 2005 in Rente ging, hat die Lohnsteuerhilfe Bayern berechnet, ob Steuern gezahlt werden müssen. Das Rentnerpaar bezog im Jahr 2008 gemeinsam eine monatliche Rente von 2300 Euro und eine Zusatzversorgung von zusammen 900 Euro im Monat. Von der monatlichen Rente müssen sie nach dem neuen Gesetz 50 Prozent versteuern – also monatlich 1.150 Euro. Von der Zusatzversorgung sind ca. 20 Prozent steuerpflichtig – also 180 Euro. Sie erhalten zudem aus einem Sparguthaben jährlich 3000 Euro Zinsen und vermieten eine Wohnung für 800 Euro im Monat. Ausgaben für die Wohnung (in diesem Fall 3600 Euro im Jahr) werden von den Mieteinkünften abgezogen. Darüber hinaus wird ein anteiliger Altersentlastungsbetrag berücksichtigt, der vom Einkommen abhängig ist (in diesem Fall 2959 Euro). Pro Person setzt das Finanzamt zusätzlich einen Werbungskostenpauschbetrag auf sonstige Einkünfte (wie z.B. Renten) in Höhe von 102 Euro an. Weil die steuerpflichtigen Einkünfte dennoch über 22.000 Euro liegen, ist das Rentnerehepaar verpflichtet eine Steuereinklärung abzugeben, da sie höher sind als der Grundfreibetrag (für Ehepaare 15.328 Euro).

Die Steuererklärung bringt Vorteile, denn darin können diverse Steuersparmöglichkeiten ausgeschöpft werden. So können zum Beispiel Sonderausgaben wie Versicherungen (2.000 Euro) abgezogen werden. Zudem wird die einbehaltene Zinsabschlagsteuer (in diesem Fall 420 Euro) gegengerechnet. Unterm Strich müsste das Rentnerpaar etwas mehr als 50 Euro Einkommensteuer nachzahlen. Darüber hinaus können Handwerkerkosten, Arztkosten oder sonstige Versicherungen geltend gemacht werden. Dann wäre sogar eine Erstattung möglich.

Das Beispiel der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. zeigt, dass in vielen Fällen die Angst vorm Finanzamt unbegründet ist. Ganz im Gegenteil: Eine Steuererklärung kann sich unter Umständen sogar lohnen, wenn die Steuersparmöglichkeiten genutzt werden, die der Gesetzgeber bietet.

Mehr Infos und eine Liste mit den Beratungsstellen, an die sich Rentner wenden können, gibt es unter www.lohi.de.

Pressetext zum Download

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