Neue Kostenfalle für kleine und mittlere Unternehmen! Geschrieben am Mittwoch, 17. Mai 2006 von Administrator Zum 1.August 2006 soll das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ in Kraft treten.

Schon im Gesetzentwurf wird auf die Gefahren insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen hingewiesen:

„Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, können aus der Anwendung der Vorschriften zusätzliche Kosten nur* entstehen, wenn sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen der vom Gesetz genannten Merkmale vornehmen. Sowohl Unternehmen als auch öffentliche Dienststellen können schadensersatzpflichtig werden, wenn sie Beschäftigte oder Bewerberinnen und Bewerber diskriminieren. Welche Kosten in solchen Fällen entstehen können, lässt sich nicht quantifizieren.“ Was sind „unzulässige Unterscheidungen“ insbesondere im Personalbereich und welche Kosten können entstehen? Welcher Aufwand insbesondere welcher Dokumentationsaufwand entsteht bei Einstellungen und Schulung der Mitarbeiter. Was habe ich als Unternehmer zu veranlassen? Große Betriebe und Konzerne leisten sich eigene Stabsabteilungen und teure Spezialisten – aber Sie und Ihr Unternehmen sollen den Gürtel ständig enger schnallen! Und jetzt die gute Nachricht: Als Unternehmer oder Führungskraft haben Sie jedoch einige Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit einer Klage bzw. eines verlorenen Prozesses deutlich zu senken. Wichtig ist, dass Sie sich in Vorbereitung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz selbst und die notwendigen Anpassungen in der Organisation Ihres Unternehmens informieren. Sie können sich das Wissen und die Werkzeuge der besten Fachleute im Personalbereich sofort sichern – ohne deren hohe Löhne und Gehälter zu bezahlen. Individuell erarbeiten wir mit Ihnen je nach Wissensstand und Unternehmensgröße verschiedene Möglichkeiten Ihr Unternehmen so auszurichten, dass unzulässige Unterscheidungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vermieden werden können. Bei uns erhalten Sie umfassende Informationen zur entstehenden Gesetzeslage sowie fundierte Empfehlungen zur Klagevermeidung, Klageabwehr und Umsetzung der Organisationspflichten aus dem AGG. Eine ausschließlich juristische Betrachtungsweise scheidet aus, da die praktische und ökonomisch sinnvolle Umsetzung in den betrieb­lichen Alltag unser zentrales Anliegen ist. Wenn Sie überprüfen wollen, ob und inwieweit Ihr Unternehmen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorbereitet ist, führt einer unserer Berater mit Ihnen den Unternehmens-Audit in Ihrem Hause durch. Wie bei der TÜV-Prüfung für einen PKW werden die bekannten Schwachstellen untersucht und konkrete Vorschläge zur Optimierung unterbreitet. Das dauert bei den meisten kleineren und mittleren Unternehmen etwa 2 bis 3 Stunden. Sie erhalten einen Bericht, der den aktuellen Status und eine Zusammenstellung möglicher Verbesserungen enthält. Diese Leistung bieten wir zum günstigen Festpreis an. Weitere Informationen unter www.heuer-personal.de Kontakt: ADP Personal Partner Karl-Heinz Heuer Personaldienstleistungen Gartenweg 3 D-38459 Bahrdorf Tel. / FAX Service-Nr. 0700 78 34 38 37 Vanity Call: 0700 rufHeuer E-Mail-Adresse: info@heuer-personal.de Internet: www.heuer-personal.de


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