Mahnbescheide: Rechtssicherheit mit neuen Formularen Geschrieben am Montag, 03. August 2009 von firmenpresse Gesetzesänderung bei automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren: Seit dem 1. Juli 2009 sind nur noch neue Formulare zur Antragsstellung eines Mahnbescheids gül-tig. Das neue Antragsformular von Avery Zweckform ga-rantiert Rechtssicherheit.




Holzkirchen, im Juli 2009. Ob Gewerbetreibender, Verein oder Pri-vatperson: Wer säumige Zahlungen seiner Kunden oder Mitglieder ein-fordern möchte, kann ein automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Um bei Gericht einen Mahnbescheid zu erwirken, muss ein ausgefülltes Antragsformular eingereicht werden. Seit Juli gibt es hier-zu ein Novum: Die bis dahin verwendeten Vordrucke der Fassung 1.5.2007 verlieren durch eine Gesetzesänderung ihre Gültigkeit. Ab sofort dürfen nur noch neue Antragsformulare der Fassung 1.1.2009 genutzt werden. Mit dem neuen Formular zur Antragsstellung eines Mahnbescheids von Avery Zweckform sind Verwender auf der sicheren Seite. Der Vordruck ist an die aktuelle Rechtsprechung angepasst, be-hördlich anerkannt und in allen Bundesländern einsetzbar: Rechtssi-cherheit ist garantiert.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister dürfen seit dem 1.12. 2008 die Vordrucke für die Stellung des Mahnbescheidantrags nicht mehr benutzen. Sie müssen den Antrag in maschinell lesbarer Form stellen. Das neue Formular von Avery Zweckform weist darauf gut sichtbar in der Kopfzeile hin.

Ein Mahnbescheid wird nach Antragsstellung ohne weitere Überprü-fung der Gerichte versandt. Um Missbrauch vorzubeugen, ist im neuen
Vordruck eine Erklärung des Antragstellers integriert, die bestätigt, dass der Anspruch auf die säumige Zahlung gerechtfertigt ist.

Aufgrund des neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA müssen Prozessbevollmächtigte des Antragsstellers ab sofort zusätzli-che Angaben leisten, wie z.B. die IBAN (International Bank Account Number) oder den BIC (Bank Identifier Code) – das Avery Zweckform Formular berücksichtigt dies.

Auch alle weiteren rechtlichen Änderungen sind im neuen Avery Zweckform Formular zur Antragsstellung eines Mahnbescheids be-rücksichtigt.

Verlässliche Qualität

Die hochwertigen Avery Zweckform Formulare sind mit vielen Quali-tätsvorteilen ausgestattet:

o Besonders strapazierfähige Sicherheitsbindung: Sie hält alle Seiten des Formulars zuverlässig und dauerhaft zusammen.
o Selbstdurchschreibende Formulare: Die Originalschrift wird schnell und sauber auf die Folgeseiten übertragen.
o Dokumentendruck: Dank des netzartigen Hintergrunddrucks sind die Formulare fälschungssicher.
o Mikroperforation ermöglicht leichtes und geräuscharmes Her-austrennen und hinterlässt saubere und glatte Kanten.
o Umweltfreundlich durch chlorfrei gebleichtes Papier, lösemittel-freie Druckfarbe auf Wasserbasis und Fälzel aus Naturfasern.
o Farbige Durchschläge ermöglichen sofortige Unterscheidung zwischen Original und Kopie.


Das neue Avery Zweckform Formular für den Antrag auf einen Mahn-bescheid ist im gut sortierten Bürofachhandel, im Online-Bürobedarfshandel sowie im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich.


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