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Umlegung der Veranstaltung

In Großunternehmen mit mehreren Produkten und Geschäftsbereichen, stellt sich die Frage nach Kosten und Nutzen der einzelnen Bereiche. Die Ermittlung ist kein Problem bei Messen auf denen nur ein Bereich auf einem Stand ausstellt. Schwierig wird eine Kostenumlegung dann, wenn mehrere Bereiche auf einem Stand vertreten sind. In diesem Fall wird eine Verrechnung der Gemeinkosten nötig. Dabei lassen sich grundsätzlich eine Zurechnung nach Inanspruchnahme, zu gleichen Teilen und nach qm unterscheiden.

 

Die Standmiete und der Standbau werden natürlich nach qm umgeschlagen. Der Standbetrieb müsste eigentlich nach Inanspruchnahme verrechnet werden, da sich dies aber nicht ermitteln lässt wird er entweder zu gleichen Teilen oder nach qm (die Kosten für Reinigung, Bewachung, Versicherung sind durchaus qm-abhängig) zugerechnet.

Die Personalkosten lassen sich bis auf die „exponatunabhängigen“ (Service, Techniker, Hostessen) gut nach Inanspruchnahme zurechnen. Das „unabhängige“ Personal wird am besten zu gleichen Teilen verrechnet. Eine Verrechnung nach qm würde einen proportionalen Zusammenhang zwischen der qm-Zahl und der Inanspruchnahme von Hostessen, Technikern, etc. unterstellen. Darüber sind aber keine Ergebnisse bekannt.

Die Exponatkosten lassen sich ohne Probleme nach Inanspruchnahme umlegen. Bei den Werbekosten tritt die bekannte Schwierigkeit auf, ob ein Text in dem ein Produkt und die Messe erwähnt werden zu Produktwerbung oder Messebudget zählt. Hier musst jedes Unternehmen seine eigene Abgrenzung finden, z.B. nach Wortzahl, Hauptaussage oder Headline des Textes.

 

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