Auf die Ziffer reduziert- Steuerliche Nummern

03.07.2007
Allgemeines Nummernchaos: Krankenversicherungsnummer, Rentenversicherungsnummer, Personalnummer…. – in allen Lebenslagen wird der Mensch als Person auf eine Ziffern- und Buchstabenfolge reduziert. Das führt beim Einzelnen vielfach zu Verwirrungen und Verwechslungen. Wann und wo muss man welche Nummer angeben, wie und wo bekomme ich die benötigte Nummer? Diese Fragen stellt man sich immer häufiger. Besonders im täglichen Geschäftsverkehr, beispielsweise beim Schreiben von Rechnungen, ist die Angabe bestimmter Nummern gesetzlich vorgeschrieben. Insbesondere beim Kontakt mit Behörden können Anfragen und Aufträge ohne Angabe der richtigen Nummer oft nur verzögert oder gar nicht bearbeitet werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Nummern beim Kontakt mit Finanzbehörden einmal etwas genauer vor. Sie erfahren, welche Nummer wofür steht, wann sie angegeben werden muss, und wo man sie beantragen kann.


Die Steuernummer

Jeder, der schon mal eine Steuererklärung abgegeben oder Kontakt mit dem Finanzamt hatte, wird dieser Nummer bereits begegnet sein, denn jede steuerpflichtige natürliche und juristische Person wird bei Ihrem zuständigen Finanzamt unter einer eigenen Steuernummer geführt.

Auf Antrag vom zuständigen Finanzamt

Diese Nummer erlaubt eine schnelle und unkomplizierte Zuordnung der steuerbehördlichen Verwaltungsvorgänge zu der entsprechenden Person, was beispielsweise für die Bearbeitung der abgegebenen Einkommenssteuererklärung unentbehrlich ist.

Die Steuernummer wird auf Antrag beim erstmaligen Kontakt mit dem Finanzamt vergeben. Welches Finanzamt dabei zuständig ist, richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnsitz und bei juristischen Personen (Personen- und Kapitalgesellschaften) nach dem jeweiligen Firmensitz.

Im Alltag begegnet man der Steuernummer meist auf Rechnungen. Sie ist vorgeschriebener gesetzlicher Bestandteil und muss bei der Rechnungserstellung vom Gewerbetreibenden ausgewiesen werden. Hat die gewerbliche Person jedoch zusätzlich noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so kann diese alternativ zur Steuernummer auf der Rechnung ausgewiesen werden (siehe unten).

Kein bundeseinheitliches Schema der Steuernummern

Da die Steuernummern von jedem Finanzamt einzeln vergeben werden, gibt es zurzeit noch kein einheitliches Bundesschema zum Aufbau der Steuernummer. Prinzipiell ist die sie jedoch nach folgendem Muster aufgebaut: (F)FF/ BBB(B)/ UUU(U) P



Die ersten 2 bzw. 3 Ziffern sind mit den letzten Ziffern der Bundesfinanzamtsnummer identisch und geben Aufschluss über das zuständige Finanzamt. Die folgenden 3 Ziffern (4 in Nordrhein Westfalen) sind die Bezirknummer und deuten auf den zuständigen Bereich innerhalb des Finanzamtes hin. Die nächste Ziffernfolge (normalerweise 4, 3 in Nordrhein Westfalen)  ist die persönliche Unterscheidungsnummer des Steuerpflichtigen. Die letzte Zahl ist eine einstellige Prüfziffer, die aus den vorangegangenen Ziffern berechnet wird.




Beispiele: Die Steuernummer 079 / 123 / 12347 verrät uns, dass der Steuerpflichtige beim zuständige Finanzamt Rostock (Finanzamtsnummer: 4079) im Bereich 123 (z.B. Buchstabe A-B) unter der Nummer 1234 geführt ist. Die letzte Ziffer 7 ist lediglich eine Prüfzahl.



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