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Verivox: Verfälschte Darstellung von Kundenbewertungen / Landgericht Hamburg erl
Geschrieben am Sonntag, 05.Februar. @ 11:20:00 CET von firmenpresse
Das Verkaufsportal Verivox muss verfälschte Darstellungen von Kundenbewertungen unterlassen. Das entschied das Landgericht Hamburg in einer Einstweiligen Verfügung. Das Gericht folgte damit in vollem Umfang einem Antrag des unabhängigen Stromanbieters FlexStrom, der sich durch das Verkaufsportal deutlich benachteiligt sieht. Die Verivox GmbH vermittelt gegen Provision Kunden an Stromanbieter. Als Entscheidungshilfe werden dabei auch Kundenbewertungen gezeigt. Diese sollen dokumentieren, wie viele der bisherigen Kunden - zum Beispiel aus den letzten sechs Monaten - den Stromanbieter wieder wählen würden. Bei diesen Werten gab es merkwürdige Änderungen als es zum Streit zwischen FlexStrom und Verivox kam. Die angebliche Wiederempfehlungsrate von Kunden aus den letzten sechs Monaten war innerhalb von 3 Wochen von 64 Prozent auf 35 Prozent gesunken. Dies geschah nur wenige Tage nachdem FlexStrom die benachteiligte Darstellung eines Tarifs bemängelt und Klage auf Schadenersatz und korrekte Darstellung gegen die Verivox GmbH erhoben hatte. Das LG Hamburg untersagte Verivox nun per Einstweiliger Verfügung, Kundenaussagen "verfälscht im Rahmen einer Gegenüberstellung von Positiv- und Negativbewertungen darzustellen".(LG Hamburg, 315 O 22/12) Die Zuwiderhandlung kann der Verivox GmbH ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro einbringen. Schon in den vergangenen Jahren hatte sich FlexStrom bei Verivox beschwert, da der Verdacht bestand, die Kundenbewertungen des Verkaufsportals würden zulasten von FlexStrom manipuliert. Das Verkaufsportal Verivox ist stark umstritten. Insbesondere seit der Insolvenz des Anbieters TelDaFax hat es mehrfach Vorwürfe gegen die Verivox GmbH gegeben. So berichtete das Handelsblatt, Mitarbeiter von Verivox hätten Tarifdaten von TelDaFax-Konkurrenten vorab an den mittlerweile insolventen Anbieter gegeben und damit die Tarifangebote maßgeblich beeinflusst. Im Gegenzug soll Teldafax besonders hohe Provisionen an Verivox gezahlt haben. Pressekontakt: Pressestelle der FlexStrom Aktiengesellschaft Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin Internet: www.FlexStrom-Presse.de Ihr Ansprechpartner: Dirk Hempel Telefon: (030) 214 998 -470 E-Mail: presse@FlexStrom.de Notiz:
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