Auswirkungen des von Viacom initiierten Milliardenrechtsstreits gegen Youtube au Geschrieben am Donnerstag, 15. März 2007 von firmenpresse Wie am Dienstag bekannt wurde, verklagt der Viacom –Konzern den zu Google gehörenden Internetdienst Youtube vor einem New Yorker Gericht auf die Rekordsumme von 1 Milliarde US- Dollar. Dieser Rechtsstreit wird über den konkreten Fall hinaus Auswirkungen auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Web 2.0 haben.

Viacom ist die Muttergesellschaft zahlreicher Medienunternehmen, zu denen so namhafte gehören wie die Musiksender MTV und Viva und die Filmstudios Paramount Pictures und DreamWorks. Dem Konzern gehören daher zahlreiche Nutzungsrechte. Bei Youtube handelt es sich um eine Plattform, auf der User Videos öffentlich zugänglich machen können. Handelt es sich bei den Videos um Aufzeichnungen, an denen Dritte Rechte haben, müsste die Ausstrahlung lizenziert werden.
Die Milliardenklage beruht auf einer fiktiven Errechnung der Lizenzgebühren, für 165.000 Videos mit Inhalten von Viacom Produkten.
Wie uns die auf Kunstrecht und Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwältin Yasmin Mahmoudi aus Köln sagte, hat die Klage Auswirkungen auf Deutschland; denn mit Clipfish und MyVideo gäbe es vergleichbare nationale Anbieter im Web 2.0, die Usern eine Plattform für die öffentliche Präsentation ihrer Videos bieten.
Da die User die Beiträge unmittelbar selbst in das Netz einstellen, fehle es an einer Kontrollinstanz, die urheberrechtlich geschütztes Material herausfiltern könne. Rechtsanwältin Mahmoudi erklärte, dass nach deutschem Recht kein Copyright Vermerk erforderlich sei, um das Urheberrecht zu begründen. Dies werde von Laien oftmals übersehen. Auch ohne den bei Kinofilmen üblich gewordenen Hinweis, dass eine öffentliche Ausstrahlung einer unautorisierten Aufzeichnung einen Urheberrechtsverstoß bedeute, ist die unlizenzierte Wiedergabe fremder Inhalte verboten. Auch deutsche Unternehmen werden voraussichtlich mit Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen rechnen müssen und sollten rechtzeitig fachkundigen Rat einholen.
Rechtsanwältin Mahmoudi wies darauf hin, dass Urheberrechtsklagen auch solchen Anbietern drohen, bei denen die Möglichkeit, Videos zu präsentieren, nur eines unter mehreren Angeboten bildet. Auch eine pseudo-private Atmosphäre rechtfertige keinen Eingriff in fremde Urheberrechte. Der Umstand, dass manche Websites eine Mitgliedschaft und ein vorheriges einloggen erfordern, bevor die Inhalte sichtbar werden, sei nicht geeignet, Klagen wegen urheberrechtsverletzender Inhalte auf diesen Seiten abzuwehren.
Selbst wenn die Zahl der Rechtsverstöße nicht so hoch wie im Fall von Youtube sein wird, hat es für das Unternehmen unter Umständen gravierende Konsequenzen. Anders als der Youtube Eigentümer Google verfügen sie möglicherweise nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um den entstandenen Schaden ausgleichen zu können.


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