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Beschäftigung und Forderungen

 

Bei den Beschäftigten, die von einer Insolvenz betroffen waren, zeigt sich im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 eine starke Erhöhung; 2004 lag die Zahl der Beschäftigten, die in eine Unternehmensinsolvenz involviert waren, bei 2.664. Im zurückliegenden Jahr wird sich die Zahl deutlich erhöhen auf voraussichtlich 3.387. Dies entspricht einer Zunahme von über 27%.

 

Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl pro Insolvenz, die Rückschlüsse auf die Betriebsgröße der insolventen Unternehmen zulässt, steigt im Jahresvergleich an. Während 2004 durchschnittlich 6,8 Beschäftigte von der Insolvenz ihres Betriebes betroffen waren, stieg die Zahl 2005 auf 8,7. Noch deutlicher kommt dies im Quartalsvergleich zum Ausdruck. Im Jahr 2004 sank die durchschnittliche Beschäftigtenzahl pro Insolvenz auf 5,6 beziehungsweise 6,9 zur Mitte und erhöhte sich zum Jahresende wieder auf 7,5. Im zurückliegenden Jahr stieg die Zahl der Beschäftigten pro Insolvenz laufend bis auf 11,8 im 3. Quartal. Im letzten Quartal dürfte jedoch die durchschnittliche Beschäftigtenzahl wieder deutlich sinken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 13 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

Die Insolvenzforderungen beliefen sich 2004 auf 210,883 Millionen Euro. 2005 werden die Forderungen höher ausfallen. In den Monaten Januar bis November 2005 haben die insolventen Unternehmen Forderungen in Höhe von 273,256 Millionen Euro angemeldet. Dies entspricht einer Zunahme von 37,74% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Während 2004 die Insolvenzforderungen in allen Quartalen ähnlich hoch ausfielen, so wiesen sie 2005 erhebliche Ausschläge auf. Sind im 1. und 3. Quartal Forderungen in Höhe von 84,47 Millionen Euro und 107,868 Millionen Euro entstanden, so zeichnet sich im letzten Quartal ein starker Rückgang ab. In den Monaten Oktober und November 2005 lagen die Insolvenzforderungen bei lediglich 21,226 Millionen Euro.

 

Die durchschnittliche Forderung pro Insolvenz lag 2004 bei 540.725 Euro und 2005 bei 769.735 Euro. 2004 erreichten sie im 3. Quartal mit 400.514 den Jahrestiefstand und im letzten Quartal den Höchstwert. Im Gegensatz dazu scheint sich im zurückliegenden Jahr zum Jahresende ein starker Rückgang auf unter 400.000 Euro abzuzeichnen, während im 3. Quartal mit 1.100.693 Euro die bisherigen Höchstwerte noch übertroffen wurden.

 

Die Korrelation beziehungsweise der Gleichlauf bei den Insolvenzforderungen und den Beschäftigten, die von der Insolvenz ihres Betriebes betroffen sind, ist deutlich zu erkennen und typisch für produzierende Branchen.

 

 

 

Verfahrensstand

 

Das am 2. November 2002 eingeführte neue Insolvenzgesetz zeigt seine Wirkung; der Anteil der Insolvenzanträge, der tatsächlich zur Verfahrenseröffnung führte, erhöht sich laufend. Oder anders ausgedrückt: Immer weniger Insolvenzanträge werden mangels Masse abgewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 14 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 15 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

Bei über 98% (2004) aller Insolvenzanträge stellte drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Zahlungsunfähigkeit den Grund für die Insolvenz dar. Das Insolvenzgesetz definiert in Paragraph 17, Absatz 2 die Zahlungsunfähigkeit wie folgt: „Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.“ Zahlungsunfähigkeit ist damit immer der Mangel an Zahlungsmitteln. Maßgebend ist hierbei, dass die flüssigen Mittel ausreichend hoch sein müssen, um die fälligen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen. Eine Unterdeckung führt nur dann nicht zur Zahlungsunfähigkeit, wenn innerhalb von drei Wochen die Liquiditätslücke geschlossen werden kann. In diesem Fall spricht das Gesetz von einer Zahlungsstockung.

 

Die Politik sah es als ein zentrales Ziel in der Ausgestaltung des Insolvenzgesetzes, dass die „Sanierungswürdigkeit“ beziehungsweise die Sanierungschancen erhöht werden und die Sicherung von Masse an Bedeutung gewinnt. Durch die sehr enge Definition des Insolvenzgrundes Zahlungsunfähigkeit sind Unternehmen gezwungen, bereits im Falle einer kurzfristig andauernden Liquiditätslücke – wir verweisen auf vorgenannte Dreiwochenfrist – Insolvenz zu beantragen. Andernfalls machen sie sich aufgrund von Insolvenzverschleppung strafbar, was die persönliche Haftung der Verantwortlichen zur Folge hat.

 

Die Liquidität und im Besonderen die Liquiditätssicherung werden dadurch zu einem zentralen Element in der betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung. Ebenso Faktoren, welche die Liquidität unmittelbar oder mittelbar beeinflussen sowie Indikatoren, die auf die Liquiditätslage der Betriebe und Unternehmen aus externer Sicht hinweisen.

 

 

 

Insolvenzkennzahlen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 16 D&B und DLM

Quellen: D&B und DLM

 

 

Die wichtigsten Insolvenzkennzahlen verdeutlichen das differenzierte Bild in der Branche; während die Insolvenzhäufigkeit (Anteil insolventer Unternehmen an allen steuerpflichtigen Betrieben) stabil blieb, sind die Beschäftigtenzahl pro Insolvenz und die Forderungen pro Insolvenz gestiegen.

 

 

 

Ausblick 2006

 

Aufgrund der positiven Signale – wieder leicht steigende Webeausgaben und anspringende Binnenkonjunktur – sollte die Zahl der Insolvenzanmeldungen in der Branche 2006 sinken. Insbesondere die hohe Verschuldung und die niedrige Eigenkapitalquote der Betriebe des Verlags- und Druckgewerbes dürften aber die Unternehmensinsolvenzen besonders im 1. Halbjahr 2006 weiter auf dem Niveau von 2005 halten. Mögliche erneute negative Veränderungen in den Rahmenbedingungen lassen D&B und DLM das Risiko wieder steigender Insolvenzzahlen als hoch einschätzen.

 

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