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Beschäftigung und Forderungen

 

Bei den Beschäftigten, die von einer Insolvenz betroffen waren, zeigt sich ein anderes Bild: Im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 sank ihre Zahl, denn im Gegensatz zu 2004, wo 1.795 Beschäftigte von der Insolvenz ihres Betriebes betroffen waren, lag die Beschäftigtenzahl im Zeitraum Januar bis November 2005 nur noch bei 1.316 (-13,13% gegenüber dem Vorjahreszeitraum). 

 

Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl pro Insolvenz schwankte im Verlauf des Jahres stark; lag sie zu Beginn des Jahres 2004 noch bei 46,9, so sank sie bis im 3. Quartal stark auf 10 Beschäftigte und stieg im Schlussquartal wieder deutlich auf 28,8. In den ersten elf Monaten des abgelaufenen Jahres fielen die Schwankungen wesentlich geringer aus. Im 2. Quartal 2005 waren 14,9 Beschäftigte pro Insolvenz involviert, was den Jahrestiefststand markiert und im 3. Quartal 22,7 Beschäftigte, was den Jahreshöchststand kennzeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 12 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

Die Insolvenzforderungen sind im Vergleich der beiden zurückliegenden Jahre am kräftigsten zurückgegangen. Während 2004 bei den insolventen Unternehmen Forderungen in Höhe von 211,788 Millionen Euro entstanden sind, dürften 2005 die Insolvenzforderungen knapp die 100 Millionen Euro Marke überschreiten. In den Monaten Januar bis November 2005 wurden Insolvenzforderungen in Höhe von 96,126 Millionen Euro angemeldet, im gleichen Zeitraum 2004 192,282 Millionen Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 50%.

 

Die durchschnittliche Insolvenzforderung wird 2005 voraussichtlich bei 1,38 Millionen Euro liegen und damit wesentlich geringer als im Vorjahr ausfallen: In 2004 betrug diese noch 3,161 Millionen Euro. Das 1. Quartal 2004 trieb den Jahresdurchschnitt mit einer Forderungshöhe pro Insolvenz von 7,208 Millionen Euro in die Höhe. In der Folge sanken die Insolvenzforderungen auf 1,398 Millionen Euro beziehungsweise 0,957 Millionen Euro im 3. Quartal. Zum Jahresende stiegen die Forderungen pro Insolvenz wiederum auf 2,216 Millionen Euro an. Im zurückliegenden Jahr entstanden Forderungen in Höhe von 0,999 Millionen Euro (2. Quartal) und 1,895 Millionen Euro (3. Quartal).

 

Zwischen dem Verlauf der Insolvenzforderungen und den von der Insolvenz betroffenen Beschäftigten besteht eine erkennbare Parallelität, was für produzierende Betriebe typisch ist.

 

 

 

Verfahrensstand

 

Das am 2. November 2002 eingeführte neue Insolvenzgesetz zeigt seine Wirkung; der Anteil der Insolvenzanträge, der zu einer Verfahrenseröffnung führte, schwankte zwischen 75,71% (2005) und 79,11% (2004) und bewegt sich damit auf hohem Niveau.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 13 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 14 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

Bei über 98% (2004) aller Insolvenzanträge stellte drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Zahlungsunfähigkeit den Grund für die Insolvenz dar. Das Insolvenzgesetz definiert in Paragraph 17, Absatz 2 die Zahlungsunfähigkeit wie folgt: „Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.“ Zahlungsunfähigkeit ist damit immer der Mangel an Zahlungsmitteln. Maßgebend ist hierbei, dass die flüssigen Mittel ausreichend hoch sein müssen, um die fälligen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen. Eine Unterdeckung führt nur dann nicht zur Zahlungsunfähigkeit, wenn innerhalb von drei Wochen die Liquiditätslücke geschlossen werden kann. In diesem Fall spricht das Gesetz von einer Zahlungsstockung.

 

Die Politik sah es als ein zentrales Ziel in der Ausgestaltung des Insolvenzgesetzes, dass die „Sanierungswürdigkeit“ beziehungsweise die Sanierungschancen erhöht werden und die Sicherung von Masse an Bedeutung gewinnt. Durch die sehr enge Definition des Insolvenzgrundes Zahlungsunfähigkeit sind Unternehmen gezwungen, bereits im Falle einer kurzfristig andauernden Liquiditätslücke – wir verweisen auf vorgenannte Dreiwochenfrist – Insolvenz zu beantragen. Andernfalls machen sie sich aufgrund von Insolvenzverschleppung strafbar, was die persönliche Haftung der Verantwortlichen zur Folge hat.

 

Die Liquidität und im Besonderen die Liquiditätssicherung werden dadurch zu einem zentralen Element in der betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung. Ebenso Faktoren, welche die Liquidität unmittelbar oder mittelbar beeinflussen sowie Indikatoren, die auf die Liquiditätslage der Betriebe und Unternehmen aus externer Sicht hinweisen.

 

 

 

Insolvenzkennzahlen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 15 D&B und DLM

Quellen: D&B und DLM

 

 

Die Zunahme der Zahl insolventer Unternehmen kommt bei den Insolvenzkennzahlen nur teilweise zum Ausdruck; während die Insolvenzhäufigkeit (Anteil der insolventen Unternehmen an allen steuerpflichtigen Unternehmen) zunahm, haben die Beschäftigtenzahl pro Insolvenz und die Insolvenzforderungen im Jahresvergleich 2004 und 2005 abgenommen.

 

 

 

Ausblick 2006

 

D&B und DLM erwarten 2006 weiterhin eine ähnlich hoch ausfallende Zahl insolventer Unternehmen und dies obwohl die konjunkturellen Signale positiv sind. Die Gründe liegen zum einen in den betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die geprägt sind von einer dünnen Eigenkapitaldecke und einem weiterhin hohen Kostendruck durch das auslaufende Welttextilhandelsabkommen. Dies belastet weiterhin die Erträge und hält das Insolvenzrisiko hoch. Zudem weist der Indikator des Zahlungsverhaltens darauf hin, dass im 1. Halbjahr 2006 keine nennenswerte positive Veränderung zu erwarten ist.

 

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