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Zahlungsverhalten – ein wichtiger Indikator

 

Das Zahlungsverhalten hat mit dem neuen Insolvenzgesetz als Indikator zur Beurteilung und Einschätzung der Ausfallrisiken an Bedeutung gewonnen. Zum einen weist das Zahlungsverhalten auf die Insolvenzhäufigkeit hin und zum anderen gibt das Zahlungsverhalten in Verbindung mit dem Forderungsvolumen Aufschluss über die Höhe der Forderungen pro Insolvenz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 19 D&B und DLM

Quellen: D&B und DLM

 

 

Das Zahlungsverhalten der Unternehmen in der Branche Herstellung von Metallerzeugnissen hat sich im 3. Quartal 2004 deutlich verbessert (+1,91%). Dies zeigt sich besonders im Anteil der Rechnungen, die innerhalb des Zahlungsziels beglichen werden; die vereinbarungsgemäßen – sprich pünktlichen – Zahlungen haben zur Jahresmitte 2004 stark zugenommen. Seitdem ist der Anteil der pünktlichen Zahlungen stabil geblieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 20 D&B und DLM

Quellen: D&B und DLM

 

Eine nahezu identische Entwicklung wie bei den Zahlungen innerhalb Ziel zeigt sich auch beim Anteil der Rechnungen, die mit einem Verzug bis 45 Tagen beglichen werden: Die pünktliche Zahlweise hat deutlich zugenommen. Der deutliche Rückgang der langsamen Zahlungen setzte ebenfalls im 3. Quartal 2004 ein, mit einem Minus von 3,62% gegenüber dem Vorquartal. Im 4. Quartal 2004 und im abgelaufenen Jahr schwankte der Anteil der langsamen Zahlungen stetig, wenn auch in geringer Höhe. So nahmen im letzten Quartal 2004 die langsamen Zahlungen leicht zu (+0,73%), sanken zu Jahresbeginn (-1,66%), stiegen dann im 2. und 4. Quartal 2005 nach einem neuerlichen Rückgang im 4. Quartal (-1,03%) mit 1,37% und 0,62%.

 

Die pünktlichere Zahlweise der Betriebe seit Jahresmitte 2004 kündigte den Insolvenzrückgang 2005 an; die Verbesserung im Zahlungsverhalten machte sich mit einer zeitlichen Verzögerung von zirka einem halben Jahr ebenfalls in der Insolvenzhäufigkeit bemerkbar. Die Zahl der insolventen Unternehmen sank im 1. Quartal 2005 um über 20% gegenüber dem 4. Quartal 2004. Die seit dem 4. Quartal andauernden geringen Schwankungen beim Anteil der vereinbarungsgemäßen und langsamen Zahlungen wiesen darauf hin, dass die Insolvenzhäufigkeit 2005 auf einem stabilen, jedoch geringeren Niveau als 2004 verharren wird. Dies zeigt, dass der Index der vereinbarungsgemäßen und langsamen Zahlungen ein wichtiger Indikator zur Bestimmung der zukünftigen Insolvenzhäufigkeit ist, sofern es sich um deutliche und länger andauernde Trends handelt. Im 1. Halbjahr 2006 dürfte daher die Zahl der insolventen Unternehmen weiter leicht abnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 21 D&B und DLM

Quellen: D&B und DLM

 

 

In den zwei zurückliegenden Jahren sind die schleppenden Zahlungen als Abbild des Anteils der Rechnungen, die mit einem Verzug von 45 bis 105 Tagen beglichen werden, durch einen starken Rückgang im 3. Quartal 2004, durch eine stabile, leicht abnehmende Entwicklung bis zur Jahresmitte 2005 und durch einen steigenden Trend im 2. Halbjahr 2005 gekennzeichnet.

 

Der Anteil der Rechnungen mit ernsten Beanstandungen (Zielüberschreitung über 105 Tage, Mahnbescheide, eidesstattliche Versicherungen und Insolvenzverfahren) stieg im 2. Quartal 2004 um 2,34% und sank in der Folge bis zum Jahresende um 3,90%. In den ersten zwei Quartal 2005 nahm der Anteil der Rechnungen mit ernsten Beanstandungen laufend zu und verzeichnete seitdem wiederum einen deutlichen Rückgang.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 22 D&B und DLM

Quellen: D&B und DLM

 

 

Zwischen dem Index der Zahlungen mit ernsten Beanstandungen und der Höhe der Insolvenzforderungen besteht zwar eine gewisse Korrelation, die jedoch dadurch eingeschränkt wird, dass der Index der ernsten Beanstandungen nur die zahlenmäßige Entwicklung der Rechnungen wiedergibt. Zur Höhe der Forderungen macht er jedoch keine Angaben. Zwar stimmen die Quartalsbewegungen in wesentlichen Teilen mit dem Verlauf der Insolvenzforderungen überein, doch lässt die Höhe der Indexschwankungen keine Rückschlüsse auf die effektive Höhe der Insolvenzforderungen zu.

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