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Beschäftigung und Forderungen

 

Bei den Beschäftigten, die von einer Insolvenz betroffen waren, setzt sich der Rückgang im abgelaufenen Jahr ebenfalls fort. Im Gegensatz zu 2004, wo 10.938 Beschäftigte in eine Insolvenz involviert waren, dürfte 2005 die Zahl um fast 27% zurückgegangen sein. In den Monaten Januar bis November 2005 lag die Zahl der Beschäftigten, welche von der Insolvenz ihres Betriebes betroffen waren, bei 7.270 (Vorjahreszeitraum: 9.963).

 

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 lag die durchschnittliche Beschäftigtenzahl pro Insolvenz zwischen zehn und zwölf und erhöhte sich im 4. Quartal leicht auf 14. 2005 blieb die Beschäftigtenzahl ebenfalls stabil und schwankte nur gering. Im 1. Quartal 2005 waren im Durchschnitt nur neun und in den darauf folgenden Quartalen zwischen zehn und zwölf Beschäftigte pro Insolvenz betroffen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 15 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Insolvenzforderungen. Im Vergleich der zwei zurückliegenden Jahre ist ein deutlicher Rückgang zu erkennen. Während 2004 bei insolventen Unternehmen Forderungen in Höhe von 837,268 Millionen Euro entstanden sind, dürften diese im Jahr 2005 um 35% gesunken sein. In den Monaten Januar bis November 2005 lagen die Insolvenzforderungen bei 503,725 Millionen Euro, wogegen sie im Vorjahreszeitraum noch 772,225 Millionen Euro ausmachten.

 

Die durchschnittliche Forderung pro Insolvenz lag 2004 bei 0,929 Millionen Euro und 2005 bei 0,729 Millionen Euro. Im 1. und 3. Quartal 2004 erreichten sie den Jahrestiefststand mit 0,856 Millionen Euro und 0,748 Millionen Euro und im 3. und 4. Quartal den Jahreshöchststand mit 1,077 Millionen Euro und 1,026 Millionen Euro. 2005 fielen die Unterschiede zwischen den Quartalen geringer aus; die durchschnittliche Insolvenzforderung lag zwischen 0,69 Millionen Euro (1. Quartal) und 0,786 Millionen Euro (2. Quartal).

 

Zwischen dem Verlauf der Insolvenzforderungen und den von der Insolvenz betroffenen Beschäftigten besteht eine erkennbare Parallelität, was für produzierende Betriebe typisch ist. Da auch die Beschäftigtenzahl pro Insolvenz nur wenig schwankt, lässt sich die Korrelation in Teilen auch auf die Zahl der Insolvenzen erweitern.

 

 

 

Verfahrensstand

 

Das am 2. November 2002 eingeführte neue Insolvenzgesetz zeigt seine Wirkung; der Anteil der Insolvenzanträge, der tatsächlich zur Verfahrenseröffnung führte, schwankte zwischen 73,8% (2005) und 75,4% (2004) und bewegt sich damit auf hohem Niveau.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 16 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 17 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

Bei über 98% aller Insolvenzanträge stellte im Jahr 2004 drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Zahlungsunfähigkeit den Grund für die Insolvenz dar. Das Insolvenzgesetz definiert in Paragraph 17, Absatz 2 die Zahlungsunfähigkeit wie folgt: „Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.“ Zahlungsunfähigkeit ist damit immer der Mangel an Zahlungsmitteln. Maßgebend ist hierbei, dass die flüssigen Mittel ausreichend hoch sein müssen, um die fälligen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen. Eine Unterdeckung führt nur dann nicht zur Zahlungsunfähigkeit, wenn innerhalb von drei Wochen die Liquiditätslücke geschlossen werden kann. In diesem Fall spricht das Gesetz von einer Zahlungsstockung.

 

Die Politik sah es als ein zentrales Ziel in der Ausgestaltung des Insolvenzgesetzes, dass die „Sanierungswürdigkeit“ beziehungsweise die Sanierungschancen erhöht werden und die Sicherung von Masse an Bedeutung gewinnt. Durch die sehr enge Definition des Insolvenzgrundes Zahlungsunfähigkeit sind Unternehmen gezwungen, bereits im Falle einer kurzfristig andauernden Liquiditätslücke – wir verweisen auf vorgenannte Dreiwochenfrist – Insolvenz zu beantragen. Andernfalls machen sie sich aufgrund von Insolvenzverschleppung strafbar, was die persönliche Haftung der Verantwortlichen zur Folge hat.

 

Die Liquidität und im Besonderen die Liquiditätssicherung werden dadurch zu einem zentralen Element in der betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung. Ebenso Faktoren, welche die Liquidität unmittelbar oder mittelbar beeinflussen sowie Indikatoren, die auf die Liquiditätslage der Betriebe und Unternehmen aus externer Sicht hinweisen.

 

 

 

Insolvenzkennzahlen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 18 D&B und DLM

Quellen: D&B und DLM

 

 

Die Insolvenzkennzahlen zeigen als Abbild die positive Insolvenzentwicklung und weisen auf die dargestellten Zusammenhänge hin; die Insolvenzhäufigkeit (Anteil der insolventen Unternehmen an allen steuerpflichtigen Unternehmen), die Beschäftigtenzahl pro Insolvenz und die Insolvenzforderungen sind rückläufig.

 

 

 

Ausblick 2006

 

D&B und DLM erwarten 2006 in der Branche Herstellung von Metallerzeugnissen weiter rückläufige Insolvenzzahlen. Der Rückgang dürfte jedoch wesentlich geringer ausfallen, als im abgelaufenen Jahr. Unsicher bleibt die Entwicklung von Stahl- und Energiepreisen: Dies sind Faktoren, welche bereits 2004 und 2005 die Eigenkapitalausstattung der kleinen und mittelständischen Unternehmen sinken ließen. Mittelfristig viel entscheidender ist jedoch der Strukturwandel der Betriebe mit dem Ziel, durch die Übernahme von Produktionsstufen an Profil und Breite zu gewinnen. Betriebe, die den besagten Strukturwandel nicht vollziehen, können mittel- und langfristig nicht mehr bestehen.

 

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