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Insolvenzentwicklung Gesamtwirtschaft – verarbeitendes Gewerbe für den deutlichen Insolvenzrückgang bei den Unternehmen verantwortlich

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Vergleich der beiden zurückliegenden Jahre deutlich zurückgegangen. Meldeten 2004 noch 39.213 Betriebe Insolvenz an, sank die Zahl 2005 auf 36.843 Insolvenzen. Der Rückgang um 6,04% ist zu einem wesentlichen Teil auf das weiterhin starke Exportwachstum sowie die sich abzeichnende Erholung im Inland zurückzuführen. Nachdem die Zahl der insolventen Betriebe im ersten Halbjahr noch einmal leicht anstieg, gingen die Insolvenzen im zweiten Halbjahr deutlich zurück.

 

 

 

 

Grafik 8 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

Das verarbeitende Gewerbe nimmt in der Rangliste der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich der Jahre 2004 und 2005 die Spitzenposition ein; in keinem anderen Wirtschaftsbereich nahm die Zahl der Insolvenzen derart stark ab. Im Jahr 2005 mussten noch 3.507 Betriebe Insolvenz anmelden – dies entspricht einem Rückgang von über 12%.

 

 

 

 

 

Grafik 9 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

Die Gründe für den Insolvenzrückgang liegen einerseits – wie schon beschrieben – im starken Export, andererseits zeigt sich aber auch, dass die Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe den Strukturwandel positiv bewältigen konnten und international wettbewerbsfähig sind. Dies ist umso erstaunlicher, als dass gerade in den Jahren 2004 und 2005 die Margen durch die Preissteigerungen bei den Rohstoffen belastet wurden, so beispielsweise in der Branche Herstellung von Metallerzeugnissen, und in der Elektrotechnik der Preisverfall infolge des globalen Wettbewerbs weiter voranschritt. 

 

 

 

Beschäftigte und Forderungen – der Rückgang setzt sich fort

 

Auch bei der Zahl der Beschäftigten, die von einer Insolvenz betroffen waren, setzte sich der Rückgang in der Gesamtwirtschaft und im verarbeitenden Gewerbe fort. Waren 2004 in der Gesamtwirtschaft und im verarbeitenden Gewerbe noch 199.986 und 51.460 Beschäftigte in eine Unternehmensinsolvenz involviert, so ging die Zahl im abgelaufenen Jahr um 16,11% beziehungsweise 7,9% zurück.

 

 

 

 

 

Grafik 10 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

Das gleiche Bild zeigt sich bei der Höhe der Insolvenzforderungen, wenngleich in umgekehrter Reihenfolge: Die Insolvenzforderungen nahmen 2005 im verarbeitenden Gewerbe um 17,50% auf 3799,556 Millionen Euro ab, wogegen in der Gesamtwirtschaft der Rückgang mit 14,78% auf 22793,165 Millionen Euro etwas niedriger ausfiel.

 

Als Folge der abnehmenden Insolvenzen, Beschäftigtenzahl und Insolvenzforderungen nahm auch die Zahl der Beschäftigten pro Insolvenz ab. Sie sank im Vergleich der beiden zurückliegenden Jahre in der Gesamtwirtschaft von 5,1 (2004) auf 4,6 (2005). Im Gegensatz zur Gesamtwirtschaft stieg im verarbeitenden Gewerbe die Beschäftigtenzahl pro Insolvenz leicht an. 2004 waren durchschnittlich 12,9 Beschäftigte pro Insolvenz betroffen, 2005 mit 13,5 Beschäftigten etwas mehr.

 

Die durchschnittlichen Forderungen pro Insolvenz nahmen sowohl in der Gesamtwirtschaft als auch im verarbeitenden Gewerbe ab. 2005 entstanden in der Gesamtwirtschaft Forderungen in Höhe von 618.656 Euro pro Insolvenz, im verarbeitenden Gewerbe 1.083.420 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 11 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

Die Korrelation beziehungsweise der Gleichlauf zwischen den Insolvenzforderungen und den Beschäftigten zeigt sich nicht in allen Wirtschaftsbereichen mit einer gleich starken Ausprägung. Im verarbeitenden Gewerbe kommt die Parallelität zwischen der Beschäftigtenzahl und den Insolvenzforderungen stärker zum Ausdruck als in der Gesamtwirtschaft. Die Gründe liegen zu einem wesentlichen Teil in der Arbeitsproduktivität je Beschäftigten, die abhängig von der Branche unterschiedlich hoch ausfällt; je niedriger die Arbeitsproduktivität je Beschäftigten, desto stärker zeigt sich die Korrelation.

 

 

 

Verfahrensstand – Insolvenzgesetz greift

 

Das am 2. November 2002 eingeführte neue Insolvenzgesetz zeigt seine Wirkung; der Anteil der Insolvenzanträge, der tatsächlich zur Verfahrenseröffnung führte, erhöht sich sowohl in der Gesamtwirtschaft als auch im verarbeitenden Gewerbe laufend. Oder anders ausgedrückt: Immer weniger Insolvenzanträge werden mangels Masse abgewiesen.

 

Bei über 98% aller Insolvenzanträge stellte im Jahr 2004 drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Zahlungsunfähigkeit den Grund für die Insolvenz dar. Das Insolvenzgesetz definiert in Paragraph 17, Absatz 2 die Zahlungsunfähigkeit wie folgt: „Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.“ Zahlungsunfähigkeit ist damit immer der Mangel an Zahlungsmitteln. Maßgebend ist hierbei, dass die flüssigen Mittel ausreichend hoch sein müssen, um die fälligen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen. Eine Unterdeckung führt nur dann nicht zur Zahlungsunfähigkeit, wenn innerhalb von drei Wochen die Liquiditätslücke geschlossen werden kann. In diesem Fall spricht das Gesetz von einer Zahlungsstockung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 12 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 13 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 14 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik 15 D&B und DLM

Quellen: Statistisches Bundesamt, D&B und DLM

 

 

Die Politik sah es als ein zentrales Ziel in der Ausgestaltung des Insolvenzgesetzes, dass die „Sanierungswürdigkeit“ beziehungsweise die Sanierungschancen erhöht werden und die Sicherung von Masse an Bedeutung gewinnt. Durch die sehr enge Definition des Insolvenzgrundes Zahlungsunfähigkeit sind Unternehmen gezwungen, bereits im Falle einer kurzfristig andauernden Liquiditätslücke – wir verweisen auf vorgenannte Dreiwochenfrist – Insolvenz zu beantragen. Andernfalls machen sie sich aufgrund von Insolvenzverschleppung strafbar, was die persönliche Haftung der Verantwortlichen zur Folge hat.

 

Die Liquidität und im Besonderen die Liquiditätssicherung werden dadurch zu einem zentralen Element in der betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung. Ebenso Faktoren, welche die Liquidität unmittelbar oder mittelbar beeinflussen sowie Indikatoren, die auf die Liquiditätslage der Betriebe und Unternehmen aus externer Sicht hinweisen.

 

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